Inklusion

Ansprechpartnerin       

Frau
Désirée Nagel
Leitung Inklusionsassistenz

Tel: 02302 91016-311
Desiree.nagel(at)drk-witten(dot)de

Ardeystr. 27
58452 Witten

Ihr Kind besucht eine Regel- oder Förderschule, benötigt aber auf dem Schulweg oder während des Unterrichts Unterstützung? Wenn Sie qualifiziertes Personal suchen, dass Sie bei dieser Aufgabe entlastet und ihr Kind individuell fördert, dann sind Sie bei den Inklusionsassistenten des Deutschen Roten Kreuzes an der richtigen Adresse. Die Inklusionsassistenten des Deutschen Roten Kreuzes kümmern sich um Schülerinnen und Schüler an unterschiedlichsten Schulformen im Ennepe-Ruhr-Kreis, sowie den umliegenden Städten. Durch gezielte Hilfs- und Kommunikationsmittel, sowie die intensive Betreuung durch die Inklusionsassistenten wird den Kindern und Jugendlichen ermöglicht, die fächerbezogenen Angebote der Lehrerinnen und Lehrer zu verarbeiten und somit den Schulalltag erfolgreich zu bestreiten. Zudem helfen die Inklusionsassistenten dem Kind oder Jugendlichen in Bereichen, die über das Lernen hinausgehen, z.B. im Umgang mit Mitschülern, der oft durch emotionale Konflikte geprägt ist. Durch die Inklusionsassistenz entwickeln die Kinder und Jugendlichen somit eigene Strategien, um im Schulalltag zurecht zu kommen. Die Qualität unserer Arbeit wird durch die intensive Zusammenarbeit mit dem Autismus-Therapie-Zentrum des Wittener Roten Kreuzes, mit den Eltern, den Schulen, sowie den örtlichen Jugendämtern gewährleistet.
Was ist Schulbegleitung?

Die Schulbegleitung, auch als Inklusionsassistenz bezeichnet, ist ein Angebot, das Kinder und Jugendliche mit besonderem Unterstützungsbedarf im Schulalltag begleitet. Ziel dieser Maßnahme ist es, Schülerinnen und Schülern mit körperlichen, geistigen oder emotional-sozialen Beeinträchtigungen eine gleichberechtigte Teilnahme am Unterricht und am schulischen Leben zu ermöglichen. Die enge Zusammenarbeit zwischen Schulbegleitung, Eltern, Lehrkräften und anderen beteiligten Fachkräften ist dabei ein zentraler Bestandteil, um eine bestmögliche Förderung der Kinder zu gewährleisten. Unsere Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter des Deutschen Roten Kreuzes in Witten unterstützen die Kinder und Jugendlichen individuell und passgenau, je nach ihren Bedürfnissen. Sie helfen dabei, Hindernisse im schulischen Alltag zu überwinden, Raum für Entwicklung zu eröffnen und tragen dazu bei, dass die Schülerinnen und Schüler ihr Potenzial in der Schule voll ausschöpfen können.

Eine genaue Stellenbeschreibung unserer Schulbeleiter finden Sie in folgendem Dokument:

Tätigkeitsprofil Schulbegleitung 

Was Schulbegleitung nicht leisten kann

Obwohl die Schulbegleitung eine wertvolle Unterstützung für Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf bietet, gibt es klare Abgrenzungen bezüglich der Aufgaben und Zuständigkeiten. Schulbegleitung ersetzt keine therapeutische Arbeit und ist nicht für den schulischen Erfolg im klassischen Sinne verantwortlich. Im Folgenden finden Sie einige Aspekte, die außerhalb des Aufgabenbereichs der Schulbegleitung liegen:

  • Keine Nachhilfe: Schulbegleitung ist nicht dazu da, gezielte Nachhilfe zu erteilen oder Lerninhalte zu vermitteln. Die Hauptaufgabe liegt darin, die Teilnahme am Unterricht auf einer sozial-emotionalen Ebene zu ermöglichen und zu begleiten, nicht aber darin, fachliche Lücken zu schließen.
  • Kein Erziehungsauftrag: Die Verantwortung für die Erziehung der Kinder liegt weiterhin bei den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten sowie den Lehrkräften.
  • Keine Garantie für gute Noten: Die Verantwortungsübernahme für gute Noten oder Versetzungen liegt nicht bei der Schulbegleitung. Sie erleichtert den Zugang zu Bildung und das Lernen im Klassenverband, aber die Leistungsergebnisse bleiben in der Verantwortung der Schülerinnen und Schüler, sowie der Lehrkräfte.
  • Kein therapeutischer Ersatz: Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter bieten keine therapeutischen Leistungen an. Psychologische, sprachtherapeutische oder andere medizinisch-therapeutische Unterstützungen müssen weiterhin durch die entsprechenden Fachkräfte erfolgen.
     
Wann braucht es eine Schulbegleitung?

Der Entscheidungsprozess über den Einsatz einer Schulbegleitung ist mehrstufig und erfolgt im Zusammenspiel verschiedener Akteure. Zunächst werden die Schwierigkeiten des Kindes durch Lehrkräfte, Eltern oder andere Fachkräfte erkannt. Falls diese Schwierigkeiten den schulischen Alltag erheblich beeinträchtigen, wird eine Einschätzung vorgenommen, ob der Einsatz einer Schulbegleitung zu einer positiven Weiterentwicklung des Kindes oder des Jugendlichen im schulischen Kontext führen kann. Die Entscheidung, ob eine Inklusionsassistenz eingesetzt wird oder ob dem Schüler/ der Schülerin mit anderen pädagogischen Mitteln geholfen werden kann, trifft das jeweilige Jugend- oder Sozialamt. Ist die Schulbegleitung bewilligt, sind Lehrkräfte weiterhin wichtige Ansprechpartner. Eine enge Zusammenarbeit zwischen Schulbegleitung und Lehrkräften ist notwendig, um die Unterstützung möglichst effektiv zu gestalten und die Teilhabe des Kindes optimal zu fördern.

Entstehen Kosten?

Eltern bzw. Erziehungsberechtigte beantragen die Schulbegleitung. Dieser Antrag wird bei den zuständigen Sozialämtern oder Jugendämtern gestellt, da die Finanzierung in der Regel über das Sozialrecht erfolgt (SGB VIII oder SGB XII). Für die Familien entstehen keine Kosten.

Warum das DRK Witten als Träger für Schulbegleitung wählen?

Als Antragssteller haben Sie als Eltern/Erziehungsberechtigte das Wunsch- und Wahlrecht. Die Bewilligung für eine Schulbegleitung ist für viele Eltern ein Meilenstein, um ihrem Kind die bestmögliche Unterstützung und Entlastung im Schulalltag zu bieten. Dabei ist es entscheidend, den richtigen Träger zu finden, der nicht nur fachlich kompetent ist, sondern auch individuelle Bedürfnisse versteht und umfassend begleiten kann. Eltern, die eine Schulbegleitung für ihr Kind suchen, finden beim DRK Witten nicht nur Fachkompetenz und Erfahrung, sondern auch ein umfassendes Unterstützungsnetzwerk, welches aus unserem umfangreichen Angebotsportfolio resultiert. Durch die enge Anbindung an unser Autismus-Therapie-Zentrum verfügen wir über tiefgehende Fachkenntnisse und umfassende Erfahrung in der Begleitung von Kindern und Jugendlichen im Autismus-Spektrum. Unsere Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter werden speziell geschult, um die besonderen Herausforderungen und Bedürfnisse von Schülerinnen und Schülern mit Autismus-Spektrum-Störungen zu verstehen und individuell zu unterstützen. 

Wie lange dauert es bis ein Schulbegleiter gefunden wird?

Die Suche nach einem passenden Schulbegleiter kann unterschiedlich viel Zeit in Anspruch nehmen und ist von mehreren Faktoren abhängig. Es lässt sich leider nie genau vorhersagen, wie lange es dauern wird, bis wir eine geeignete Person gefunden haben. Zum einen kann es sein, dass ein bereits qualifizierter Mitarbeiter aus unserem Team frei wird und für die Schulbegleitung Ihres Kindes zur Verfügung steht. Zum anderen ist es möglich, dass ein neuer, geeigneter Bewerber gefunden werden muss, der sowohl den fachlichen Anforderungen entspricht als auch gut zu den individuellen Bedürfnissen Ihres Kindes passt. Wir bemühen uns stets, so schnell wie möglich eine passende Lösung zu finden, aber die Dauer hängt von der Verfügbarkeit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie von der Bewerberlage ab. Unser Ziel ist es, sicherzustellen, dass Ihr Kind von einer qualifizierten und engagierten Kraft begleitet wird, weshalb wir in der Auswahl und Besetzung der Schulbegleitungen besonders sorgfältig vorgehen.

Sie interessieren sich dafür als Schulbegleiter für uns tätig zu werden?

Dann schauen Sie hier.

Der Familienunterstützende Dienst (FuD) betreut Menschen mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung, jeglichen Alters und mit unterschiedlichem Grad der Behinderung. Zusätzlich bietet er Entlastung für die betreuenden Eltern oder Angehörigen.