Die Kosten für die Autismus-Therapie werden unabhängig vom Alter im Rahmen der Eingliederungshilfe von den zuständigen Rehabilitationsträgern übernommen. Voraussetzung ist i.d.R. eine gesicherte Autismus-Diagnose.
Grundlagen für die Kostenübernahme bei Kindern und Jugendlichen sind
§ 35a Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) oder Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)
Ihnen als Familie entstehen keine Kosten. Bei Bedarf helfen wir Ihnen bei der Antragsstellung beim zuständigen Rehabilitationsträger.
Bei nicht eingeschulten Kindern kann bereits mit einer Verdachtsdiagnose eines Facharztes ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden. Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit uns, da zusätzlich zu Ihren Antragsunterlagen eine Stellungnahme von uns benötigt wird.
Die Antragsunterlagen finden Sie hier: Antragsunterlagen für nicht eingeschulte Kinder
Bei Erwachsenen können die Kosten ebenfalls im Rahmen der Eingliederungshilfe für Menschen mit einer Behinderung (SGB IX) übernommen werden. Wenn Sie erwerbstätig sind und über ein Einkommen verfügen, kann es sein, dass ein Eigenanteil gezahlt werden muss oder die Rehabilitationsträger keine Kosten übernehmen. Dies hängt von der Höhe des Einkommens ab. Im Fall einer Ablehnung der Kostenübernahme haben Sie die Möglichkeit als Selbstzahler unsere Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Die Zuständigkeit des Rehabilitationsträgers ergibt sich u.a. durch Ihren Wohnsitz. Davon abhängig ist der LWL zuständig oder der LVR.
Die Antragsunterlagen finden Sie hier:
Antragsunterlagen für Erwachsene (LWL)
Antragsunterlagen für Erwachsene (LVR)
Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit uns, da zusätzlich zu Ihren ausgefüllten Unterlagen eine Stellungnahme von uns benötigt wird. Zu diesem Termin können Sie selbstverständliche eine Begleitperson mitbringen, wenn Sie das möchten.