Was ist Autismus?
Die Autismus-Spektrum-Störung gilt laut ICD-11 als tiefgreifende Entwicklungsstörung die sich in unterschiedlichen Bereichen äußert. Dazu gehören anhaltende Beeinträchtigungen beim Initiieren und Aufrechterhalten sozialer Kommunikation und wechselseitiger sozialer Interaktion sowie beschränkte, repetitive und unflexible Verhaltensmuster, Interessen oder Aktivitäten. Häufig kommen weitere Komorbiditäten und Begleitsymptome hinzu. Das Autismus-Spektrum bildet ein großes Kontinuum mit unterschiedlichen Ausprägungen ab. Zentral für viele Betroffene sind häufig Besonderheiten in der Reizverarbeitung und die als anders wahrgenommenen Denkmuster.
Viele Betroffene und Experten definieren Autismus losgelöst vom eher defizitorientierten klinischen Ansatz unter dem Gesichtspunkt der Neurodiversität, welcher die Vielfalt der neurokognitiven Funktionen beschreibt. Dieser Ansatz berücksichtigt die neurologische Vielfalt aller Menschen und bezeichnet Autismus als eine Variante dieser.
Anfragen
Familien, die einen Angehörigen mit einer Autismus-Diagnose haben oder Menschen die selbst betroffen sind können sich gerne an uns wenden. Für Sorgeberechtigte bieten wir regelmäßig Informationsveranstaltungen zu unserer Arbeit, Inhalten und Möglichkeiten der Förderung und den Abläufen an.
Erwachsene Menschen mit einer bestätigten Diagnose aus dem Autismusspektrum können einen individuellen Beratungstermin vereinbaren.
Sollte noch keine Diagnose aus dem Autismusspektrum vorliegen, können wir Ihnen Facheinrichtungen nennen, die die Diagnose durchführen.
Unser Beratungsangebot richtet sich ebenfalls an Einrichtungen, in denen Menschen mit Autismus betreut, beschult oder begleitet werden.
Kosten
Die Kosten für die Autismus-Therapie werden unabhängig vom Alter im Rahmen der Eingliederungshilfe von den zuständigen Rehabilitationsträgern übernommen. Voraussetzung ist i.d.R. eine gesicherte Autismus-Diagnose.
Grundlagen für die Kostenübernahme bei Kindern und Jugendlichen sind
§ 35a Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) oder Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)
Ihnen als Familie entstehen keine Kosten. Bei Bedarf helfen wir Ihnen bei der Antragsstellung beim zuständigen Rehabilitationsträger.
Bei nicht eingeschulten Kindern kann bereits mit einer Verdachtsdiagnose eines Facharztes ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden. Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit uns, da zusätzlich zu Ihren Antragsunterlagen eine Stellungnahme von uns benötigt wird.
Die Antragsunterlagen finden Sie hier: Antragsunterlagen für nicht eingeschulte Kinder
Bei Erwachsenen können die Kosten ebenfalls im Rahmen der Eingliederungshilfe für Menschen mit einer Behinderung (SGB IX) übernommen werden. Wenn Sie erwerbstätig sind und über ein Einkommen verfügen, kann es sein, dass ein Eigenanteil gezahlt werden muss oder die Rehabilitationsträger keine Kosten übernehmen. Dies hängt von der Höhe des Einkommens ab. Im Fall einer Ablehnung der Kostenübernahme haben Sie die Möglichkeit als Selbstzahler unsere Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Die Zuständigkeit des Rehabilitationsträgers ergibt sich u.a. durch Ihren Wohnsitz. Davon abhängig ist der LWL zuständig oder der LVR.
Die Antragsunterlagen finden Sie hier:
Antragsunterlagen für Erwachsene (LWL)
Antragsunterlagen für Erwachsene (LVR)
Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit uns, da zusätzlich zu Ihren ausgefüllten Unterlagen eine Stellungnahme von uns benötigt wird. Zu diesem Termin können Sie selbstverständliche eine Begleitperson mitbringen, wenn Sie das möchten.